Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlineshops

der Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlineshops für Verbraucher

Stand: Oktober 2022

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Auftragsbestätigungen im Onlineshop „Boxitut“ der Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG gegenüber Verbrauchern als Kunden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden die Verbraucher sind, d.h. für Kunden, die die Waren für private und nicht für eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestellen oder beziehen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Unternehmer.
  2. Diese AGB gelten für alle Waren, die in unserem Onlineshop unter https://boxitut-shop.de/ angeboten werden. Für Bestellungen außerhalb des Onlineshops gelten diese AGB nicht.

§ 2 Unterrichtung und Informationen im Onlineshop

  1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt unmittelbar per E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung nehmen wir Ihre Bestellung noch nicht an. Eine Annahme und damit die Bestätigung des Vertrags erfolgt mit einem gesonderten E-Mail, das eine entsprechende Erklärung, eine Zahlungsaufforderung oder eine Versandbestätigung enthält.
  2. Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss nicht für den Kunden zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Kunden jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
  3. Eingabefehler kann der Kunde vor der endgültigen Abgabe eines Angebotes durch Überprüfung des Angebotes auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und berichtigen.
  4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
  5. Die Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
  6. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis der Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Waren im Onlineshop zu entnehmen.

§ 3 Zu zahlender Kaufpreis, Rücksendekosten bei Widerruf, Nacherfüllungsort

  1. Sämtliche Preise sind jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
  2. Im Widerrufsfall hat der Kunde die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen.
  3. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz in Sonnenbühl. Auf eine etwaige Kostentragung im Rahmen einer Nacherfüllung hat diese Regelung keinen Einfluss.

§ 4 Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Sofern bei dem jeweiligen Artikel kein gesonderter Hinweis zur Zahlung des Kaufpreises enthalten ist, kann die Zahlung per Vorauskasse, per Paypal, per Sofortüberweisung/Klarna oder per Kauf auf Rechnung erfolgen. 
  2. Wählt der Kunde die Zahlung per Vorauskasse, so ist die Zahlung als Überweisung vorzunehmen und gilt erst bei Eingang auf unserem Konto als erfolgt.
  3. Wählt der Kunde die Zahlung per PayPal, so gilt die Zahlung bei vorbehaltlosem Eingang auf unserem PayPal-Konto als erfolgt.
  4. Im Falle der Zahlungsarten Sofortüberweisung oder Kauf auf Rechnung erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsanbieter Klarna Bank AB (publ) (https://www.klarna.com/sofort/). Die Zahlung gilt auch hier erst bei vorbehaltlosem Eingang auf unserem Konto als erfolgt.
  5. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
  6. Sind wir aus dem geschlossenen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Gegenleistung aufgrund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen wie z. B. durch Export- oder Importverbote, durch Kriegsereignisse, Insolvenz von Zulieferern oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger Mitarbeiter.

§ 5 Liefertermin je nach Wahl des Zahlungsmittels

  1. Wenn bei den einzelnen Waren im Onlineshop oder nachfolgend nicht anders mitgeteilt bzw. geregelt ist, erfolgt die Lieferung
  • bei Lieferungen nach Deutschland: in bis zu 5 Arbeitstagen
  • bei Lieferungen außerhalb Deutschlands: in bis zu 7 Arbeitstagen 

beginnend im Falle:

  • der Zahlung per Vorkasse durch Überweisung oder Sofortüberweisung nach ordnungsgemäßer Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut des Kunden;
  • der Zahlung per PayPal: ab ordnungsgemäßer Erteilung des Auftrags des Kunden an PayPal, die Zahlung auf unser PayPal-Konto zu veranlassen;
  • der Zahlung per Rechnung: ab Vertragsschluss.
  1. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage an unser Geschäftssitz in Sonnenbühl und Feiertage am Sitz des Kunden.
  2. Insbesondere für individuell angefertigte Waren können sich die avisierten Liefertermine abhängig vom Umsetzungsaufwand der spezifischen Kundenwünschen verändern.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis keine aus dem Kaufvertrag entstandene Forderung mehr vorhanden ist. 
  2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Zur Bestimmung der Mangelfreiheit der Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs geht, soweit bestehend, eine Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien den objektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB an die Sache vor.
  2. Eine vorausgesetzte Verwendung der Sache im Sinne des § 434 Abs. 2 Ziff. 2 BGB, setzt eine umfassende Information des Kunden über den von ihm geplanten Verwendungszweck vor Vertragsschluss, sowie unsere in dieser Kenntnis schriftlich erklärte Zustimmung voraus.Für die Waren besteht das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. 
  3. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen:
    1. für Schäden, die auf

- einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder 

- auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten eines gesetzlichen Vertreters, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferungen oder Leistungen sind;

    1. für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
    2. Weiter haften wir für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferung oder Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) und
    3. für Schäden, die in den Schutzbereich einer durch uns ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
  1. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit sowie Schäden aufgrund der Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferung oder Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten).
  3. Schadenersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.

§ 8 Gesetzesverstöße bei Einreichung von Zeichnungen, Modellen oder Muster

Für Fälle, in denen wir nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Kunden fertigen, so weisen wir darauf hin, dass nach § 134 BGB Rechtsgeschäfte nichtig sind, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Wir sind in diesen Fällen nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein solcher Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot liegt insbesondere dann vor, wenn vom Kunden Zeichnungen, Modelle oder Muster eingereicht werden, die sich Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen gem. § 86 StGB oder pornographischer Inhalte gem. §§ 184 ff. StGB bedienen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel, Rechtswahl

    1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
    2. Der Vertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den Kunden günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).

§ 10 Streitbeilegungsverfahren

  1. Wir ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  2. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 
  3. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@vb-h.de 

C. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlineshops für Unternehmer

Stand: Oktober 2022

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Auftragsbestätigungen im Onlineshop „Boxitut“ der Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern als Kunden.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden die Unternehmer sind, d.h. für Kunden, die die Waren für ihre gewerblichen oder selbständige berufliche Tätigkeit bestellen oder beziehen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verbraucher.
  1. Diese AGB gelten für alle Waren, die in unserem Onlineshop unter https://boxitut-shop.de/  angeboten werden. Für Bestellungen außerhalb des Onlineshops gelten diese AGB nicht.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in unserem Verhältnis zum Kunden ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Kunden, wie zum Beispiel für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Der Geltung allgemeiner Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen oder Unternehmen begründet, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen die Haftungseinschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber den Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses einbezogen wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt haben oder bereits hatten.

§ 2 Unterrichtung und Informationen im Onlineshop

  1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt unmittelbar per E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung nehmen wir Ihre Bestellung noch nicht an. Eine Annahme und damit die Bestätigung des Vertrags erfolgt mit einem gesonderten E-Mail, das eine entsprechende Erklärung, eine Zahlungsaufforderung oder eine Versandbestätigung enthält.
  2. Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss nicht für den Kunden zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Kunden jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
  3. Eingabefehler kann der Kunde vor der endgültigen Abgabe eines Angebotes durch Überprüfung des Angebotes auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und berichtigen.
  4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
  5. Die Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
  6. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis der Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Waren im Onlineshop zu entnehmen.

§ 3 Lieferung, Umfang der Lieferung und Leistung, Leistungsfristen

  1. Liefer- und Leistungsfristen und -termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich. Der Beginn der Lieferfrist sowie die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt, er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet.
  2. Für den Umfang unserer Lieferung oder Leistung  ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Beruhte unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung auf Angaben des Kunden (Daten, Zahlen, Abbildungen, Zeichnungen, Systemvoraussetzungen, etc.), so ist unser Angebot nur dann verbindlich, wenn diese Angaben zutreffend waren. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftrag nicht entsprechend den Angaben des Kunden durchgeführt werden kann, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit der Kunde nicht bereit ist, die von uns vorgeschlagene Ersatzlösung zu akzeptieren und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten zu übernehmen.
  3. Wir sind bei sämtlichen Lieferungen und Leistungen in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.
  4. Sobald uns die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden bekannt wird, sind wir berechtigt, Warenlieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Unbeschadet bleibt unser Recht, von einzelnen bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn und soweit der Kunde innerhalb einer angemessenen Nachfrist eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringt.
  5. Die unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Angaben, wie z.B. Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Kapazitätsangaben sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, nur annähernd maßgebend. An Zeichnungen, Entwürfen oder ähnliche Vorarbeiten behalten wir uns alle Rechte vor.
  6. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände, insbesondere durch Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere unabwendbare Ereignisse, geraten wir nicht in Verzug. Wir sind in diesem Fall auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir uns bereits im Verzug befinden. Wir geraten insbesondere nicht in Verzug bei Lieferverzögerungen, soweit diese durch nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  7. Sind wir vertraglich zur Vorleistung verpflichtet, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist oder sonstige Leistungshindernisse drohen, wie zB im Falle höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter und außergewöhnlicher Umstände, insbesondere durch Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere unabwendbare Ereignisse, oder durch Export- oder Importverbote, durch Kriegsereignisse, Insolvenz von Zulieferern oder krankheitsbedingte Ausfälle notwendiger Mitarbeiter.

§ 4 Preise, Gefahrübergang

  1. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist, bei Lieferungen stets „ab Werk“ (EXW Incoterms 2020). Bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
  2. Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Bestätigung der Bestellung erbracht werden kann.
  3. Bei von uns zu erbringenden Werk- oder Dienstleistungen erfolgt eine Vergütung – auch im Falle einer zuvor abgegebenen Kostenschätzung – grundsätzlich auf Zeithonorarbasis nach tatsächlich aufgewendeter Zeit, sofern nicht eine pauschale Vergütung vereinbart wurde. Die Einheiten der Zeiterfassung und die aktuellen Stundensätze entnehmen Sie bitte unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung.
  4. Spesen und Reisekosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert abgerechnet. Die aktuellen Reisekosten- und Spesensätze entnehmen Sie bitte unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung.

§ 5 Rücknahme und Verwertung von Verpackungen

  1. Soweit wir nach § 15 Abs. 1 Verpackungsgesetz als Herstellerin oder Vertreiberin von Verpackungen zu einer Rücknahme von gebrauchten, restentleerten Verpackungen gleicher Art, Form und Größe verpflichtet sind, trägt die Kosten der Rücknahme abweichend von § 15 Abs. 1 S. 1 VerpG der Kunde, wenn es sich bei diesem um einen Hersteller, nachfolgenden Vertreiber oder Endverbraucher der Verpackung im Sinne des Verpackungsgesetzes und keine private Haushaltung handelt.
  2. Wir behalten uns gegenüber solchen Kunden ferner vor, den Kunden hinsichtlich der Rücknahme an einen, vom dem Ort der tatsächlichen Übergabe abweichenden Ort, insbesondere auf eine zentrale Annahmestelle nach § 15 Abs. 2, zu verweisen. Über entsprechende Rückgabemöglichkeiten informieren wir auf unserer Website unter nachfolgendem Link: www. boxitut-shop.de/verpackungsruecknahme

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird unsere Forderung 30 Tage nach Zugang der Lieferung bzw. nach vollständiger Erbringung unserer Leistung, ohne jeden Abzug fällig. Erbringen wir unsere Lieferungen bzw. Leistungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen.
  2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt Abzüge vorzunehmen.
  3. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat und nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden keine Lieferung gegen Vorkasse vorgesehen ist, sind wir auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, unsere Leistung von der Stellung eines Dokumentenakkreditivs durch eine in der Europäischen Union zugelassene Bank oder Sparkasse nach den jeweils aktuell anwendbaren Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive (ERA 500)/Uniform Customs and Practice for Documentary Credits (UCP 500) der internationalen Handelskammer (ICC) in Höhe des Brutto-Leistungspreises abhängig zu machen. Falls wir keine Stellung eines solchen Dokumentenakkreditivs verlangen und falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird unsere Forderung mit Zugang der Lieferung bzw. mit der vollständigen Erbringung unserer Leistung fällig. Erbringen wir unsere Lieferungen bzw. Leistungen in abgrenzbaren Teilabschnitten, so sind wir in jedem Fall berechtigt, für jeden Teilabschnitt einen entsprechenden Teil der Vergütung fällig zu stellen und ggf. für jeden Teilabschnitt die Stellung eines Dokumentenakkreditivs zu verlangen.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er uns die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzten, insbesondere Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages oder Teilbetrages länger als 14 Tage in Verzug, verstößt der Kunde gegen die sich aus einem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen oder wird die uns zustehende Gegenleistung auf Grund schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so wird der gesamte Rest sämtlicher offenstehender Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
  5. Zahlung durch Wechsel oder Akzepte ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlungshalber. Soweit dadurch zusätzliche Kosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
  6. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  7. Die Abtretung von Forderungen gegen uns durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Genehmigung, die wir nur aus wichtigem Grund verweigern werden.

 

§ 7 Gewährleistung und allgemeine Haftung

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieses Jahres dürfen wir insbesondere auch die Nacherfüllung verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz entstehen. Diese Verjährungsfristverkürzung gilt nicht für andere Schadensersatzansprüche als solche wegen verweigerter Nacherfüllung und sie gilt generell nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder bei Vorsatz.
  2. Zur Bestimmung der Mangelfreiheit der Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs geht, soweit bestehend, eine Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien den objektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB an die Sache vor.
  3. Eine vorausgesetzte Verwendung der Sache im Sinne des § 434 Abs. 2 Ziff. 2 BGB, setzt eine umfassende Information des Kunden über den von ihm geplanten Verwendungszweck vor Vertragsschluss, sowie unsere in dieser Kenntnis schriftlich erklärte Zustimmung voraus.
  4. Die von uns gelieferte Sache genügt den objektiven Anforderungen an die übliche Beschaffenheit im Hinblick auf die Haltbarkeit der Sache nach § 434 Abs. 3 S. 1 Ziff. 2, S. 2 BGB, wenn die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Fähigkeit hat, ihre erforderlichen Funktionen und ihre Leistung bei normaler Verwendung zu behalten.
  5. Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Leistung oder Lieferung bestehen nach den folgenden Bestimmungen:
    1. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
    2. Sollte eine Mangelbeseitigung oder fehlerfreie Nachlieferung nicht, oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich sein, werden wir dem Kunden stattdessen Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Als Fehlerumgehungen sind Überbrückungen von Fehlern und Störungen zu verstehen. Soweit solche Fehlerumgehungen dem Kunden zumutbar sind, gilt dies als Nacherfüllung.
    3. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
    4. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
    5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. 

5.5.1. Hat der Kunde die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, sind wir im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Abs. 1 BGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Kunden an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Kunden tritt.

5.5.2. Die Aufwendungen der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, trägt der Kunde. 

5.5.3. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

  1. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen: 

6.1. Für Schäden, die auf

  • einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder 
  • auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen

beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit Mängeln unsere Lieferungen oder Leistungen sind.

6.2. Für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Unterabschnitte 3.1 und 3.2 sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

6.3. Weiter haften wir für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferung oder Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) und

6.4. für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.

  1. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.
  3. Rechte des Kunden nach den Paragrafen 445a, 445b und 478 BGB für den Fall, dass der Kunde oder dessen weitere Abnehmer in einer Lieferkette in Anspruch genommen werden, bleiben nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen im Übrigen unberührt:
    1. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass die Aufwendungen für die Nacherfüllung erforderlich waren und er nicht gegenüber seinem Käufer nach  § 439 Abs.  4 BGB die Nacherfüllung hätte verweigern oder auf billigere Weise nacherfüllen können.
    2. Der Anspruch aus § 445a Abs. 1 BGB verjährt gem. § 445b Abs. 1 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung durch uns an den Kunden. Diese Frist gilt auch dann, wenn nach § 438 BGB eine längere Frist gelten würde.
    3. Die Verjährung der in den §§ 437 und 445a Abs. 1 BGB bestimmten Ansprüche des Kunden gegen uns wegen des Mangels einer verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Kunde die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat, sofern im Verhältnis des Kunden zu dessen Käufer die Ansprüche noch nicht verjährt waren. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Sache dem Kunden abgeliefert haben.
  1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt zusätzlich Folgendes:

Die Mängelansprüche des Kunden, insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rückgriff, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz, setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Text- oder Schriftform Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von vierzehn Tagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von vierzehn Tagen ab Lieferung in Text- oder Schriftform als Email anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

  1. Schadenersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.

 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem abgeschlossenen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich in Text- oder Schriftform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in vorstehender Abschnitt B. § 7 Ziffer 2. genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  1. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Der Kunde muss die Vorbehaltsware auf unser Verlangen hin auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  2. Sofern die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehaltes von dessen Registrierung, z.B. in öffentlichen Registern im Land des Kunden, abhängig ist, sind wir berechtigt und vom Kunden bevollmächtigt, diese Registrierung auf Kosten des Kunden zu bewirken. Der Kunde ist verpflichtet, alle für diese Registrierung notwendigen Mitwirkungsleistungen seinerseits kostenfrei zu erbringen.

 

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat uns und unsere Mitarbeiter in zumutbarem, üblichem Umfang zu unterstützen. 
  2. Materialien, Informationen und Daten, die wir zur Erbringung unserer Leistungen benötigen, hat uns der Kunde zur Verfügung zu stellen. Daten und Datenträger müssen technisch einwandfrei sein. Soweit im Betrieb des Kunden besondere gesetzliche oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen gelten, hat uns der Kunde hierauf vor Erbringung unserer Leistung hinzuweisen.
  3. Weisungen des Kunden an unsere Mitarbeiter zur konkreten Form der Leistungserbringung sind ausgeschlossen, sofern nicht Weisungen im Zusammenhang mit Sicherheitsanforderungen und Betriebsordnungen im Betrieb des Kunden notwendig sind. Weisungen zu Einzelfragen hinsichtlich durch uns zu erbringender Werk- oder Dienstleistungen haben nicht gegenüber den durch uns mit der Aufgabe betrauten Mitarbeitern, sondern gegenüber den von uns benannten Ansprechpartnern zu erfolgen. Wir entscheiden stets eigenverantwortlich über die notwendigen Maßnahmen im Rahmen unserer Leistungspflichten.
  4. Der Kunde hat uns unmittelbar bei Vertragsschluss die ihm von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu übermitteln. Der Kunde hat uns zudem jederzeit über Änderungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu informieren. Sollte uns aufgrund einer fehlenden, unrichtigen oder unvollständigen Meldung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Kunden ein Schaden entstehen, insbesondere aufgrund eines daraus folgenden Entfalls der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nach §§ 4 Ziff. 1 lit b), 6a UstG ein Schaden entstehen, so ist uns der Kunde zum Ersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, sofern der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

 

§ 10 Schutzrechte und Gesetzesverstöße

  1. Fertigen wir nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Kunden, so garantiert dieser, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde ist vor Auftragserteilung an uns verpflichtet, sich darüber zu vergewissern, ob durch die von ihm bestellten Produkte Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat uns insoweit vor etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Wird dem Kunden die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein von ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.
  2. Wir sind weiter dazu berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen, wenn Zeichnungen, Modelle oder Muster aufgrund ihrer inhaltlichen Darstellungen oder ihrer konkreten Verwendung, insbesondere aber nicht abschließend bei Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen oder sonstiger im Einzelfall nicht sozialadäquater Zeichen i.S.d. § 86 Abs. 4 StGB, Hoheitszeichen, amtlichen Prüfzeichen, Kennzeichen internationaler Organisationen oder pornographischer Inhalte i.S.d. §§ 184 ff StGB gegen geltendes Recht verstoßen würden.

 

§ 11 Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind („vertrauliche Informationen“), geheim zu halten und sie – soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt oder zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner Weise zu verwerten.  Diese Geheimhaltungspflicht bleibt für weitere fünf Jahre nach vollständiger Erfüllung oder Beendigung des Vertrages bestehen.
  2. Die Verpflichtungen nach Ziff. 1 gelten ebenfalls für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG.
  3. Der Kunde verpflichtet sich Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Ziff. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, mit den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen vor der Erlangung durch Dritte zu schützen. Die Geheimhaltungsmaßnahmen haben mindestens der verkehrsüblichen Sorgfalt sowie dem Schutzniveau zu entsprechen, das der Kunde für eigene Geschäftsgeheimnisse derselben Kategorie anwendet.
  4. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Informationen,
  • die dem Kunden bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder die von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt werden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen;
  • die ohne Verschulden oder Zutun des Kunden öffentlich bekannt sind oder werden oder;
  • die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind.
  • Beruft sich der Kunde auf eine der vorstehend genannten Ausnahmen, obliegt es  ihm, das Vorliegen der Voraussetzungen zu beweisen.

Im letztgenannten Fall hat der Kunde uns vor der Offenlegung unverzüglich zu informieren. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur Etablierung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 lit. b) GeschGehG zum Schutz der von uns erlangten Geschäftsgeheimnisse.

 

§ 12 Sonstiges: Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Sonnenbühl.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Landgericht Tübingen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Kaufmann ist jeder Unternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist oder der ein Handelsgewerbe betreibt und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Der Kunde hat seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland, wenn er im Ausland seinen Geschäftssitz hat.

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr, auch personenbezogene Daten, gespeichert und im Rahmen der geschäftlichen Erforderlichkeit verarbeitet und an Dritte übermittelt werden müssen. Mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung ist der Kunde einverstanden.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  3. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.